Freitag, 10. April 2015

5.2 Satzungen zum Erziehungsheim Gotteshütte im Dritten Reich

Einleitung


Mit der Machtergreifung der Nazis im Januar 1933 sollte auch das Erziehungswesen in Deutschland radikal umgestaltet werden, und dem Diktat der NS-Ideologie unterworfen werden. Sichtbare Zeichen dafür waren etwa die HJ (Hitlerjugend) oder der BDM (Bund Deutscher Mädchen).
Dieser Wandel, weg von der Weimarer Republik, und hin zu einem neuen Menschen mit rassistisch geprägten Zügen, galt aber auch für  Kinder-, Jugend-, und Erziehungsheime. Federführend um diese Ziele umzusetzen, war die NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt). Diese Verhandlungen auf dem ganzen damaligen deutschen Staatsgebiet, und  mit allen Trägern und Einrichtungen der Erziehungshilfe, begann etwa  Ende der 30er Jahre, wurde dann aber bedingt durch den Überfall der Wehrmachtl auf Polen 1939, also durch den Kriegsausbruch, eingestellt und nicht zu Ende geführt. Ein Ergebnis dieser Abmachungen, bezogen auf die Gotteshütte, war der Wegzug der großen Jungen, und es durften nur noch Knaben bis zum zehnten Lebensjahr in der Gotteshütte verbleiben. (Diese Regelung galt etwa bis 1960, danach wurde an- und umgebaut, und es wurden wieder männliche Jugendliche bis hin zur Volljährigkeit aufgenommen).Siehe dazu auch:

Lesenswert in diesem Zusammenhang und allgemein ist auch eine Expertise im Auftrag des AFET (Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag), erstellt von Dipl. Päd. Melanie Mangold, so wie unter der Leitung des Erziehungswissenschaftlers Prof. Dr. Christian Schrapper. siehe: